Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Nacharbeit Gallrapp GmbH

Abteilung Nacharbeit

Stand: 01.12.2020

I. Allgemeines:

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller – auch zukünftiger – Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge der Firma Nacharbeit Gallrapp GmbH auf dem Gebiet der Nacharbeit. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit seitens der Firma Nacharbeit Gallrapp GmbH ausdrücklich widersprochen. 

2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenseitigen vertraglichen und vor- sowie nachvertraglichen Ansprüche ist der Sitz der Firma Nacharbeit Gallrapp GmbH in Mengkofen.

3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmungen möglichst nahe kommt. 

II. Grundsätze der Leistungserbringung und Vertragsschluss:

1. Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung in Form von Einzelaufträgen vor. Die Planung der Aufgabenerfüllung wird durch die Firma Nacharbeit Gallrapp GmbH festgelegt. Diese kann die Durchführung ablehnen, wenn ihr die Erfüllung der Vorgaben als undurchführbar erscheint oder keine ausreichende Kapazität vorhanden ist.

2. Der Vertrag kommt erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung mit den darin festgehaltenen vertraglichen Vereinbarungen oder mit Beginn der tatsächlichen Auftragsdurchführung zustande.

3. Der Auftraggeber unterstützt die Firma Nacharbeit Gallrapp GmbH umfassend bei der Leistungserbringung und hat die für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der Auftraggeber hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass den Mitarbeitern der Firma Nacharbeit Gallrapp GmbH zur Leistungserbringung Einlass in das jeweilige Firmengelände gewährt wird. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach und ist die Leistung aus diesem Grund nicht ausführbar, so hat der Auftraggeber der Firma Nacharbeit Gallrapp GmbH die entstandenen Aufwendungen, insbesondere Arbeitszeit und Fahrtkosten entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste zu vergüten.

4. Reine Sichtprüfungen sind lediglich eine kurzfristige Sofortmaßnahme, wobei es nicht möglich ist mit von Menschen durchgeführten visuellen Prüfungen ein Null-Fehler-Ergebnis zu erzielen. Eine Gewährleistung kann hier auf keinen Fall übernommen werden.

III. Stundensätze und Zahlung:

1. Soweit kein Festpreis vereinbart ist, werden alle Leistungen nach dem entstandenen Aufwand (Material, Arbeitszeit, Fahrtkosten, usw.) entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste abgerechnet. 

Die Abrechnung erfolgt anhand der von der Firma Nacharbeit Gallrapp GmbH geführten Stundenaufstellungen.

2. Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.

3. Forderungen des Auftraggebers berechtigen nur insoweit zur Aufrechnung, als es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche handelt.

IV. Gewährleistung und Haftung

1. Für den Fall von Leistungsmängeln ist die Firma Nacharbeit Gallrapp GmbH zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Der Auftraggeber wird eventuelle Mängel so detailliert wie möglich beschreiben. Auch für die Nachbesserung gilt die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers nach Ziffer II.3..

2. Die gesetzliche Haftung bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Für Schäden aus der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Firma Nacharbeit Gallrapp GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3. Die Firma Nacharbeit Gallrapp GmbH leistet im Übrigen Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Gewährleistung, Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluß, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubter Handlung) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.